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Medizinisches Spektrum Urologische Klinik München-Planegg

Wann und wie soll eine Prostatakrebs-Vorsorgeuntersuchung gemacht werden?

Alle Patienten ab dem 45. Lebensjahr haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung beim Urologen. Es wird allerdings derzeit nur die Tastuntersuchung der Prostata mit dem Finger über den Enddarm sowie eine Untersuchung des äußeren Genitales von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Dabei wird vom Untersucher vor allem nach dem Vorhandensein von krebsverdächtigen Verhärtungen auf der Prostata getastet.

Diese alleinige Untersuchung ist jedoch zur Früherkennung eines Prostatakarzinoms nicht ausreichend, denn viele Prostatakarzinome sind nicht oder erst spät tastbar. Vor allem kleine, zentrale Tumore können überhaupt nicht getastet werden. Andererseits ist bei tastbaren Tumoren der Prostatakrebs häufig schon weit fortgeschritten, so dass von Früherkennung keine Rede sein kann, und die Heilungschancen deutlich sinken.

Die Bestimmung des PSA-Wertes (Prostataspezifisches Antigen) im Blut zur Früherkennung des Prostatakarzinoms ist deshalb dringend notwendig. Ein erhöhter PSA-Wert ist prinzipiell immer krebsverdächtig und muss weiter abgeklärt werden. Allerdings bedeutet nicht jeder erhöhte PSA-Wert automatisch, dass auch wirklich ein Prostatakrebs vorliegt.
In Deutschland müssen Sie, wenn Sie den PSA-Wert bestimmen lassen wollen, anteilig ca. 20 Euro als sogenannte individuelle Gesundheitsleistung (Igel) selbst zahlen.
Auch eine spezielle Ultraschalluntersuchung der Prostata über eine in den After eingeführte Sonde (transrektaler Ultraschall) kann in bestimmten Fällen zur Vorsorge notwendig sein, insbesondere beim Nachweis eines erhöhten PSA-Wertes. Auch diese Untersuchung wird derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt.

Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen die aktuellen Möglichkeiten zur Früherkennung mittels spezieller Laboruntersuchungen und bildgebenden Verfahren vorstellen.