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SCHNELLAUSWAHL

Hausordnung

Für ein respektvolles und sicheres Miteinander

Geltungsbereich der Hausordnung

Die Hausordnung gilt für alle
  • Patientinnen und Patienten,
  • Besucherinnen und Besucher und
  • Beschäftigten der Klinik
Sie soll ein respektvolles, sicheres und störungsfreies Miteinander fördern und ist Bestandteil der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB).

Wir erwarten von Patienten und Besuchern, den Mitarbeitenden aller Berufsgruppen mit Respekt entgegenzutreten. Gewalt und aggressive Verhaltensweisen werden nicht toleriert. Wir bitten Sie um pfleglichen und rücksichtsvollen Umgang mit dem Eigentum der Klinik. Verursacher haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für den angerichteten Schaden.

Besuchszeiten und Nachtruhe

Um einen reibungslosen Ablauf auf unseren Stationen zu gewährleisten, gelten folgende Besuchszeiten:
  • Montag - Freitag
    13:00 - 18:00 Uhr
  • Samstag, Sonn- und Feiertage
    11:00 - 18:00 Uhr
  • Bitte beachten Sie, dass Angehörige, die Patienten am Tag der Operation zur Klinik bringen, nicht im Patientenzimmer verweilen können.
  • Aus Rücksicht auf Mitpatienten ist die Anzahl der Besucher pro Patient mit diesen abzustimmen, insbesondere in Mehrbettzimmern.
  • Kinder unter 14 Jahren sollten in Begleitung Erwachsener sein.
  • Die reguläre Entlassungszeit liegt täglich zwischen 10:00 und 11:00 Uhr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Betten für nachfolgende Patienten benötigt werden.
  • Das Mitbringen von Tieren in die Klinik ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind geprüfte Assistenzhunde. In diesem Fall bitten wir vor Betreten der Klinik um vorherige Rücksprache mit dem Klinikpersonal.
  • Wir bitten alle Besucher, die Anweisungen und Empfehlungen des Klinikpersonals stets zu befolgen, um einen sicheren und geordneten Ablauf des Klinikbetriebs zu gewährleisten.
  • Aus Rücksicht auf unsere Patientinnen und Patienten beginnt die Nachtruhe ab 20:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt wird die Klinik verschlossen. Ein Betreten oder Verlassen der Klinik ist außerhalb dieser Zeit nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Klinikpersonal möglich.

Wertsachen

Es wird dringend empfohlen, keine wertvollen Gegenstände oder größere Geldbeträge mitzubringen.

Nikotin, Alkohol, Cannabis

Wir empfehlen dringend während des Klinikaufenthaltes auf das Rauchen und den Genuss von Alkohol zu verzichten, da der Konsum sich oft nachteilig auf den Genesungsprozess auswirkt. Insofern Sie nicht verzichten wollen, beachten Sie bitte die folgenden Regelungen:
  • Rauchen (inkl. E-Zigaretten) ist innerhalb der Klinik sowie auf den Balkonen und der Brücke vor dem Haupteingang strikt verboten.
  • Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Klinikgelände, einschließlich der Außenbereiche, untersagt. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen ist vorab eine Abstimmung mit dem behandelnden Arzt bzw. dem Klinikpersonal erforderlich.
  • Zigarettenreste sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen.

Mobiltelefone und elektronische Geräte

  • Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme bei der Nutzung von elektrischen Geräten (angemessene Lautstärke, Kopfhörer benutzen, Geräte während der Nachtruhe ausschalten)
  • Bitte beachten Sie, dass Mitarbeiter Ihnen den Betrieb von elektronischen Geräten jederzeit untersagen können.
  • Der Anschluss privater elektrischer Haushaltsgeräte (z. B. Heizgeräte, Wasserkocher, Toaster, Klimageräte, Mehrfachsteckdosen) ist nicht erlaubt; gestattet ist lediglich die Benutzung privater Geräte, die der Körperpflege dienen (z. B. Rasierapparat, Föhn, elektrische Zahnbürste).
  • Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen von Mitarbeitern, Patienten und Besuchern der Klinik sind ohne deren ausdrückliche Einwilligung strengstens verboten.

Mobiltelefone und elektronische Geräte

  • Verstellen Sie Flucht-, Rettungs- und Transportwege nicht.
  • Der Umgang mit offenem Feuer ist grundsätzlich nicht zulässig.

Hausrecht

Wir behalten uns vor, Patienten unter Berücksichtigung der aktuell bestehenden Behandlungsbedürftigkeit ggf. aus der stationären Behandlung in unserem Haus auszuschließen, wenn diese schwerwiegend gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstoßen, die Sicherheit anderer, den Versorgungsauftrag oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Betriebs stören. In schwerwiegenden Fällen kann ein Hausverbot erteilt werden.

Auch Begleitpersonen, Besucherinnen und Besucher sowie andere Personen können bei wiederholten oder groben Verstößen aus der Klinik verwiesen werden. In schwerwiegenden Fällen kann ein Hausverbot erteilt werden.
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